Annullierung

Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) bezeichnet:

  • die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses ex tunc (von Anfang an), siehe Unwirksamkeit
    Siehe auch: Rücktritt (Zivilrecht), Aufhebung (Verwaltungsakt), Abrogation (Islam)
  • die Annullierung einer Buchung, siehe Stornierung
  • die Streichung eines Fluges, siehe Fluggastrechte #Rechte bei Annullierung
  • die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe Nichtigerklärung (Ehe) und Aufhebung (Ehe)
  • die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
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