Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis
Das Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis wurde am 10. Februar 1966 verkündet und gliederte vier Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen neu. Das Gesetz trat am 1. April 1966 in Kraft.
Kurzbeschreibung
§ 1 | Zusammenschluss der Stadt Blankenstein mit den Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper zu einer neuen Stadt Blankenstein; Bestätigung des zwischen diesen Gemeinden abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrages vom 9. Juni 1965 |
§ 2 | Zuordnung der vergrößerten Stadt Blankenstein zum Amtsgericht Hattingen |
§ 3 | Auflösung der Amtsvertretung des Amtes Blankenstein |
§ 4 | Inkrafttreten am 1. April 1966 |
Folgezeit
Bereits am 1. Januar 1970 wurde die Stadt Blankenstein wieder aufgelöst und mit Ausnahme des Ortsteiles Buchholz, der zur Stadt Herbede kam, in die Stadt Hattingen eingemeindet.[1] Herbede mit Buchholz wiederum wurde am 1. Januar 1975 in die Stadt Witten eingemeindet.
Weblinks
- Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 16. Dezember 1969