Widerruf

Widerruf oder Revokation (veraltet) bezeichnet eine Handlung bzw. die entsprechende Verlautbarung, mit der die Wirkungen einer früheren Handlung oder Verlautbarung beendet werden sollen, siehe

  • actus contrarius
  • Widerruf (Recht), Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher sich und den Unternehmer von den auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen löst
    • Siehe auch: Widerrufsjoker
  • Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. eines Testaments (Testament #Widerruf des Testaments), einer Schenkung (Schenkung #Grober Undank) oder einer Patientenverfügung (Patientenverfügung #Widerruf)
  • Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen, siehe Berichtigungsanspruch (Medienrecht)
  • Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
  • Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland) #Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
  • Widerruf eines Geständnisses (Geständnis #Widerruf) vor Gericht
  • Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste


Siehe auch:

Wiktionary: Widerruf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Revokation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.